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Elternzeit

Windeln wechseln, baden, füttern: Einen Säugling oder ein Kleinkind zu versorgen, beansprucht Sie rund um die Uhr. Um nebenher noch berufstätig zu sein, ist eine Menge Organisationstalent nötig leichter wird es, wenn Sie eine Auszeit vom Job nehmen.

Elternzeit

Für jedes Kind stehen Mutter oder Vater maximal drei Jahre Elternzeit zu. Unter Umständen können auch beide gleichzeitig aus dem Job aussteigen. Die genauen Regelungen zur Elternzeit lesen Sie hier. Elternzeit dürfen Sie nicht nur ausschließlich nach der Geburt des Kindes nutzen: Sie können auch ein Jahr zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber stimmt der Regelung zu. Sie wollen wissen, wie Sie Elternzeit beantragen und welche Fristen Sie dabei beachten müssen? Antworten auf diese Fragen gibt die kostenlose Broschüre Erziehungsgeld und Elternzeit, die Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen oder herunterladen können.

Erziehungsgeld

Flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung: Einige Unternehmen bieten Eltern eine Reihe von Möglichkeiten, um Erziehung und Job miteinander zu vereinbaren. Bei der gemeinnützigen Beruf und Familie GmbH erhalten Sie Informationen über Firmen in Ihrer Region, die solche Modelle anbieten. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie Erziehungsgeld beantragen. Dies gilt allerdings nur bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden. In der Broschüre Erziehungsgeld und Elternzeit finden Sie weitere Informationen zum Thema. Für das Erziehungsgeld gelten zudem genaue Einkommensgrenzen. Welche das sind, erfahren Sie unter www.bundesregierung.de.

Elterngeld

Seit Anfang 2007 ist das Gesetz zum Elterngeld in Kraft getreten. Frauen und Männer sollen dadurch in der Babypause finanziell unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker gefördert werden. Mütter und Väter, deren Kinder ab 1. Januar 2007 geboren sind, haben Anspruch auf das Elterngeld. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld ist das Elterngeld nicht mehr nur für gering verdienende Mütter und Väter gedacht, sondern steht allen Eltern zu. Wer für sein Kind aus dem Beruf aussteigt, erhält zwölf Monate lang 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens – maximal jedoch 1.800 Euro im Monat. Hat der Partner, der das Kind zuhause betreut, vorher nicht gearbeitet, stehen ihm mindestens 300 Euro zu. Übernimmt der jeweils andere Partner für eine Weile die Kinderbetreuung, erhalten die Eltern den Zuschuss noch einmal für weitere zwei Monate. Nähere Informationen zum Elterngeld finden Sie unter www.bmfsfj.de auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie.

Rückkehr

Wenn Sie nach der Elternzeit in Ihren Job zurückkehren wollen, sollten Sie dies schon vor der Familienpause mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie haben Anspruch darauf, an einem gleichwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. Wenn Sie darüber hinaus Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen: Halten Sie diese in einem Protokoll fest und lassen Sie es abzeichnen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, während der Auszeit Kontakt zur Firma zu halten. Und nehmen Sie beispielsweise Weiterbildungsangebote wahr. Wie Sie den Wiedereinstieg in den Job organisieren können und welche Möglichkeiten es für die Kinderbetreuung gibt, erfahren Sie unter der Lebensphase Eltern.

Surftipps

Eltern.de
www.eltern.de
Bietet Informationen zu Elternzeit und Erziehungsgeld.

Elterngeld.net
www.elterngeld.net
Enthält Tipps und Informationen zum Elterngeld.

Vernetzungsstelle
www.gleichberechtigung-goes-online.de
Umfangreiche Liste mit größtenteils kostenfreien Broschüren zur Elternzeit von unterschiedlichen Institutionen.

Gewerkschaft
www.igmetall.de/frauen
Hier finden Frauen und Männer Tipps für die Rückkehr in den Beruf.

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