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Private Pflegeversicherung

Privat Krankenversicherte zahlen auch als Rentner Beiträge entsprechend dem mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Tarif. Sie können auch in einen speziellen Standardtarif überwechseln. Der Beitrag ist maximal so hoch wie der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung sind nach dem Eintrittsalter gestaffelt.

2007 hat die Bundesregierung die „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ beschlossen. Zwischen 2008 und 2012 werden Pflegegeld und Sachleistungen stufenweise angehoben. Je nach Art und Pflegestufe erhöhen sich Leistungen um 5 bis 19 Prozent.

Die Leistungen der Pflegeversicherung, die sowohl für die gesetzlich als auch für die privat Krankenversicherten gelten, orientieren sich am Grad der Pflegebedürftigkeit und sind in die Pflegestufen I, II und III unterteilt. Zudem ist entscheidend, ob die Pflege zu Hause oder im Heim erfolgt.

Die Leistungen (Stand 2008)

  • Wer zu Hause von Laien, beispielsweise Angehörigen oder Freunden, gepflegt wird, erhält je nach Pflegestufe finanzielle Unterstützung in Höhe von 215, 420 oder 675 Euro monatlich.
  • Wird der Versicherte zu Hause von professionellen Pflegern umsorgt, erhält er je nach Pflegestufe Sachleistungen im Wert bis zu 420, 980 oder 1.470 Euro. Bei besonderem Aufwand liegt der Betrag bei bis zu 1.918 Euro monatlich.
  • Wer in einem Pflegeheim lebt, erhält entsprechend der Pflegestufe Sachleistungen im Wert von bis zu 1.023, 1.279 oder 1.470 Euro monatlich. Bei besonderem Aufwand beträgt die Unterstützung bis zu 1.750 Euro monatlich.

Private Pflegezusatzversicherung

Wer noch keine Pflegezusatzversicherung hat, kann sie auch jetzt noch abschließen. Sie haben die Wahl zwischen Pflegerententarifen, die von den Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, und Pflegezusatztarifen, die Sie bei den privaten Krankenversicherern abschließen können. Letztere sind aufgeteilt in Pflegetagegeldtarife – sie umfassen die Zahlung von Pflegetagegeldern – und Pflegekostentarife, bei denen Aufwendungen professioneller Pflegekräfte ganz oder zum Teil übernommen werden.

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