Vererben
Viele Menschen verdrängen den Gedanken an Testament, Nachlassregelungen oder Erbverträge. Laut Umfrage der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) hat gerade einmal jeder vierte Deutsche seinen letzten Willen schriftlich festgehalten. Nur mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass mit Ihrem Nachlass später alles so geschieht, wie Sie es sich wünschen.
Dabei sollten Sie Folgendes bedenken:
- Mit Ihrem Testament bestimmen Sie, welche Personen oder Organisationen von Ihnen bedacht werden sollen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Auflagen mit dem Erbe zu verknüpfen.
- Begrenzt wird Ihr Letzter Wille durch den gesetzlichen Pflichtteil, der den nächsten Verwandten – Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern und Eltern – rechtlich zusteht. Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbes: Ehepartner erhalten also 25 Prozent, bei zwei Kindern bekommt jedes 12,5 Prozent des Nachlasses.
- Haben Sie in Ihrem Testament eine wohltätige Organisation zur Alleinerbin bestimmt? Dann steht Ihren engsten Verwandten jedoch immer der Pflichtteil zu: Das ist gesetzlich festgelegt.
- Es gibt zwei Formen des Testaments: das öffentliche, das von einem Notar beglaubigt wird, und das private, das Sie zu Hause verfassen und deponieren. Bei einem privaten Testament müssen Sie beachten, dass es nur dann gültig ist, wenn Sie es handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und vollständigem Namen versehen haben. Es darf auf gar keinen Fall mit Computer oder Schreibmaschine verfasst sein.
- Der Widerruf eines Testaments ist grundsätzlich jederzeit möglich und geschieht automatisch, sobald Sie ein neues Testament verfassen. Bei öffentlichen Testamenten müssen Sie erneut den Notar einschalten und wieder die Gebühr entrichten. Im Falle eines privaten Testamentes sollten Sie zur Sicherheit das alte vernichten.
Die gesetzliche Erbfolge
Ordnung muss sein – auch wenn es um die Verteilung eines Erbes geht. Deshalb gibt es die gesetzliche Erbfolge: Sie legt detailliert fest, wie ein Erbe aufgeteilt wird, wenn kein letzter Wille in Form eines Testaments oder Erbvertrags existiert. Erben können in diesem Fall der Ehepartner – in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch der Lebenspartner – und die Verwandtschaft sein. Im deutschen Erbrecht gibt es, neben dem Ehe- oder Lebenspartner, vier Gruppen von Erben:
Erben erster Ordnung sind Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Zur zweiten Ordnung zählen nicht nur Ihre Eltern,
sondern auch deren Nachkommen (zum Beispiel Ihre Geschwister, Neffen und Nichten). Die dritte Gruppe bilden Ihre
Großeltern und deren Nachkommen. Erben vierter Ordnung sind über Ihre Urgroßeltern mit Ihnen verwandt.
Das Erbe geht an jene Angehörige, die am nächsten mit Ihnen verwandt sind.
Was erbt Ihr Partner?
Für Ihren Partner gilt: Er bekommt in jedem Fall mindestens ein Viertel Ihres Nachlasses. Haben Sie keine Erben
erster Ordnung, erbt der Partner sogar die Hälfte. Ein weiteres Viertel kommt hinzu, wenn Sie keine
Gütergemeinschaft oder -trennung vereinbart haben. Gibt es weder Verwandte erster oder zweiter Ordnung noch
Großeltern, erbt Ihr Partner den gesamten Nachlass.
Bei der gesetzlichen Erbfolge haben Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, angeheiratete Verwandte
und Stiefkinder das Nachsehen – sie gehen leer aus.
Übrigens: Ihr entferntester Verwandter ist der Staat. Er erbt, wenn Sie keinen Partner und keine Angehörigen
haben.
Lassen Sie sich beraten
Zeichnen Sie doch einmal auf, wer nach der gesetzlichen Erbfolge wie viel erben würde, wenn Ihnen etwas
zustieße. Ist das Ergebnis so, wie Sie sich die Aufteilung Ihres Nachlasses vorstellen?
Wenn nicht, sollten Sie unbedingt ein Testament machen. Lassen Sie sich dabei auf jeden Fall beraten. Denn Sie
können Ihr Testament noch so sorgfältig formulieren: Um sicherzugehen, dass es auch juristisch eindeutig ist,
bedarf es eines Fachmanns. Erbrechtexperten in Ihrer Nähe finden Sie über das Internet: Die Website der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge bietet eine Expertensuche nach Regionen.
Wenn Ihre Finanzen keine Rechtsberatung erlauben, können Sie auch die sogenannte Beratungskostenhilfe in
Anspruch nehmen. Sie ermöglicht eine kostenlose oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung. Weitere Informationen
dazu erhalten Sie in einem Faltblatt zum Thema Erbrecht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie müssen nur den Suchbegriff
„Erbrecht“ bei der Broschürensuche eingeben.
Checkliste
In welchen Fällen Sie unbedingt ein Testament machen sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste .
Wer sollte ein Testament machen?
Wer ein Testament machen möchte, sollte sich genügend Zeit nehmen, um über seinen Letzten Willen nachzudenken.
Häufig ist es sinnvoll, sich zusätzlich rechtlich beraten zu lassen. Doch Sie sind sich nicht sicher, ob sich der
Aufwand lohnt? Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, sollten Sie die Mühe auf keinen Fall scheuen:
- Sie haben ein sehr großes Vermögen.
- Oder Sie sind im Besitz von wertvollen Immobilien.
- Es besteht der Wunsch von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
- Es gibt verschuldete Personen, die nach der gesetzlichen Folge erben würden.
- Sie sind unverheiratet.
- Oder Sie leben in einer Partnerschaft.
- Sie haben mehrere Kinder.
- Oder Sie leben in einer Patchwork-Familie und haben zudem nicht eheliche Kinder.
- Es besteht Misstrauen gegenüber einem Familienmitglied.
Surftipps
Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
www.erbrechtsforum.de
Hier finden Sie eine Übersicht wichtiger Veränderungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht sowie Antworten
auf häufig gestellte Fragen.
Informationszentrum Erbrecht
www.erbrecht-beratung.de
Die Rechtsanwalts-Website bietet Informationen zum Thema Erben und Vererben.