Steuern
Nach dem 2005 erlassenen Alterseinkünftegesetz müssen Senioren
mindestens 50 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern – bisher waren es lediglich rund 30 Prozent. Allerdings
stehen jedem Bundesbürger steuerliche Freibeträge zu. Zum Beispiel der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum
abdecken soll. Er beträgt 7.664 Euro jährlich, bei Verheirateten 15.328 Euro. Zudem können Sie von Ihren
steuerpflichtigen Einkünften noch Beiträge zur Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung oder gemeinnützige Spenden abziehen.
Für diejenigen, die keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte als eine oder mehrere gesetzliche Renten haben,
ist daher folgende Faustregel hilfreich: Bis zu 18.900 Euro Bruttorente im Jahr bleiben steuerfrei, bei Eheleuten
sind es 37.800 Euro. Haben Sie weitere steuerpflichtige Einkünfte – etwa weil Sie Einnahmen aus Vermietungen
haben oder eine Privatrente erhalten – müssen Sie Steuern zahlen. Die Höhe hängt von Ihrem persönlichen
Steuersatz ab. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihr Finanzamt.
Weitere Informationen zur Besteuerung von Altersrenten finden Sie in unserer Broschüre „Die neue Rente“.