Altersteilzeit
Wer schon vor Erreichen des Rentenalters weniger arbeiten möchte, kann dies über ein Altersteilzeit-Modell verwirklichen. Dabei können Sie zwischen mehreren Varianten wählen. Gängig sind zwei Modelle: Entweder Sie verkürzen einige Zeit vor der Rente Ihre Wochenarbeitszeit und arbeiten beispielsweise nur noch halbtags. Oder Sie arbeiten wie gewohnt Vollzeit, steigen dann aber ein paar Jahre vor Ihrem eigentlichen Ruhestand aus. Unabhängig davon, welchen Weg Sie gehen – Ihr Gehalt halbiert sich dabei nicht. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Entgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufzustocken. Zudem muss er für Sie Rentenversicherungsbeiträge abführen. Leistungen wie Krankengeld und Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung werden durch die Bundesagentur für Arbeit aufgestockt.
Altersteilzeit kann allerdings nicht jeder Arbeitnehmer beantragen. Für den gleitenden Übergang in den Ruhestand gelten folgende Voraussetzungen:
- Ihr Arbeitgeber akzeptiert Ihren Wunsch nach Arbeitsteilzeit oder ist per Tarifvertrag dazu verpflichtet.
- Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind innerhalb der letzten 1.080 Kalendertage einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen.
- Ihre Arbeitszeit verringert sich auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Überstunden sind nicht zulässig.
- Für Ihren frei gewordenen Teil-Arbeitsplatz wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt.
- Die Phase der Altersteilzeit reicht bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Rente beanspruchen können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Tipp
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf das Gehalt und die spätere Rente aus? Der Altersteilzeit-Rechner des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt Ihnen eine erste Auskunft. Sie finden ihn unter www.bmas.bund.de > Arbeitsrecht >
Teilzeit und Arbeitszeitmodelle
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