Was ändert sich 2010? Neue Grenzen für Sozialbeiträge - Rürup-Rente wird einfacher
11.12.2009
Mit dem Jahreswechsel tritt eine Reihe von Neuregelungen bei den Sozialversicherungen und der privaten Altersvorsorge in Kraft. So wird die Einkommensgrenze erhöht, bis zu der die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge bemessen. Sie steigt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 5.500 Euro im Westen und auf 4.650 Euro im Osten. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung wird von 48.600 auf 49.950 Euro erhöht.
Doch es gibt auch Entlastungen für die Bürger. So können von 2010 an nicht nur die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sondern auch die Beiträge für private Krankenversicherungen - sofern ihre Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Das trifft für den Basistarif der privaten Krankenversicherer zu.
Neu hinzukommende Rentnerjahrgänge in der privaten Altersvorsorge werden mit 60 statt 58 Prozent besteuert. Im Gegenzug können Vorsorge-Sparer ihre Beiträge zur Rürup-Rente zu 70 statt 68 Prozent von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze steigt um 400 Euro auf 14.000 Euro und für Ehepaare auf 28.000 Euro. Außerdem wird ein Zertifizierungsverfahren für Rürup-Renten eingeführt. Anhand eines Vertragsmusters wird geprüft, ob der Vorsorgevertrag die Fördervoraussetzungen erfüllt. Damit ist der Einzelnachweis gegenüber dem Finanzamt mit der bisher üblichen Anlage AV zur Einkommenssteuererklärung nicht mehr notwendig.
Anders als in den Vorjahren steigt die „Treppe“ der Zulagen bei der Riester-Rente nicht weiter an: Es bleibt auch 2010 bei der Grundzulage von 154 Euro, für zulagenberechtigte Kinder gibt es 185 Euro bzw. 300 Euro für nach dem 01.01.2008 Geborene.
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